Anlagerichtlinien
Die Anlagerichtlinien definieren welche Grundsätze und Kriterien bei Investitionen der Bovida berücksichtigt werden. Der Verwaltungsrat überprüft die Einhaltung der Anlagerichtlinien bei jedem Investitionsentscheid.

Immobilienanlagen
Als Immobilienanlagen können Geschäfts-, Gewerbe- und Wohnliegenschaften erworben werden, welche sich in der Schweiz befinden. Als Grundsatz für die regionale Ausrichtung gelten die Zielregionen Deutschschweiz. Anlageobjekte sind Liegenschaften, die einen langfristigen Anlagehorizont haben, sowie eine attraktive Rendite erzielen. Alleineigentum wird bei der Bovida als Eigentumsform angestrebt.

Entwicklungsobjekte
In erster Linie handelt es sich um Grundstücke, die zur Entwicklung von Liegenschaften, zum Verkauf an Dritte oder zur Erstellung von Anlageobjekten für das eigene Portfolio erworben werden. Zu den Entwicklungsobjekten gehören auch Liegenschaften, die mit hohem Leerstand, Investitions-Nachholbedarf oder ohne zeitgemässe Nutzung sind.

Kriterien der Bovida
Die Kriterien für den Investitionsentscheid der Bovida umfasst der Standort, die Erschliessung, öffentliche Verkehrsmittel, Qualität des Gebäudes, sowie das mögliche Ausbau/Umbau-Potenzial der Liegenschaft. Die Bovida prüft alle Investitionen nebst der Wirtschaftlichkeit auch auf deren ökologische Nachhaltigkeit. Angestrebt wird unter anderem eine anerkannte Zertifizierung wie MINERGIE, 2000- Watt-Gesellschaft oder LEED (Leadership in Energy and Environmental Design).